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Worin unterscheidet sich die Kanzlei von einer Steuerberatung?
Die Kanzlei übernimmt laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG und vermittelt unternehmerisches Grundwissen in Schulungen. Steuerliche Beratung im Einzelfall bleibt Ihrem Steuerberater vorbehalten — mit dem wir auf Wunsch direkt zusammenarbeiten.